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Begleitete Elternschaft

da sein … für die Teilhabe von Eltern mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben

familieBegleitete Elternschaft ist eine ambulante Hilfeform und richtet sich an Eltern bzw. Elternteile mit Unterstützungsbedarf und ihre Kinder. Mit individueller Hilfe, Begleitung und Beratung stehen wir an Ihrer Seite und ermöglichen so ein familiäres Zusammenleben.

 Ziele

Unser Ziel ist es, Sie zu einem selbständigen Leben mit Ihren Kindern zu befähigen. Wir unterstützen und beraten Sie in allen Belangen, die die Kinder und Ihr Familienleben betreffen. Zudem erhalten Sie eine individuelle, auf die Familie zugeschnittene Betreuung, sodass Sie sich als erwachsene Person selbstbestimmt entfalten und entwickeln können.

Angebot

Wir begleiten, beraten und unterstützen Eltern bzw. Elternteile mit Unterstützungsbedarf und ihre Kinder in ambulanter Form. Begleitete Elternschaft ist individuell und orientiert sich am jeweiligen Bedarf.

Wir bieten:

  • individuelle Hilfe und Unterstützung
  • Kontakt auf Augenhöhe
  • lebenspraktische Begleitung und Unterstützung
  • Unterstützung des familiären Zusammenlebens
  • Hilfe bei der Erziehung des Kindes und Gewährleistung des Kindeswohls
  • Möglichkeit der Teilhabe
  • Beratung in allen Lebenslagen
  • Kooperation mit verschiedenen Netzwerken und Beratungsstellen

Wir arbeiten:

  • flexibel
  • individuell
  • verständnisvoll
  • beratend und begleitend
  • ermutigend und motivierend
  • kooperativ

Und wir arbeiten partizipativ:
Sie können mitgestalten und entscheiden, wobei wir Sie unterstützen.

Wir unterstützen mit und bei:

  • Strukturierung des familiären Alltags
  • allen lebenspraktischen Belangen (Einkaufen, Ordnung etc.)
  • altersgerechter Erziehung Ihrer Kinder
  • Gewährleistung des Kindeswohls
  • Zusammenarbeit mit Netzwerken und Einrichtungen (Kitas, Jugendamt etc.)
  • Beratung und Unterstützung in allen Lebenslagen
  • Bewältigung von psychosozialen und emotionalen Problemen
  • Gruppen- und Freizeitangebote
  • weiterer Familienplanung
  • Begleitung zu Ämtern und Behörden
  • Kooperation mit gesetzlichen Betreuern, Ärzten etc.
  • persönlicher Zukunftsplanung
  • beruflichen Plänen entwickeln und Job finden

Gesetzliche Grundlagen

Begleitete Elternschaft basiert auf den gesetzlichen Grundlagen:

  • UN-Konvention: Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für Eltern mit geistiger Beeinträchtigung und ihre Kinder
  • Artikel 6 des Grundgesetzes: Recht auf Elternschaft
  • § 1666 und § 1666 a BGB: Maßnahmen des Kinderschutzes und Priorität von öffentlichen Hilfen vor der Trennung von Eltern und Kind
  • § 31 SGB VIII: Hilfen zur Erziehung und Sozialpädagogische Familienhilfe
  • SGB IX, Teil 2: Eingliederungshilfe bei Eltern mit geistiger Behinderung

Bildergalerie

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